Preise ab 01.01.2009
Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung
| Allgemeiner Tarif Stand 01.01.2009 |
Netto 1) | Brutto 2) |
| Arbeitspreis | 18,03 ct /kWh | 21,46 ct/kWh |
| Grundpreis | 80,67 Euro/Jahr | 96,00 Euro/Jahr |
Sonderabkommen 1 für alle Haushalte im Sinne von §3 Nr. 22 EnWG
| Sonderabkommen - 1 Stand 01.01.2009 |
Netto 1) | Brutto 2) |
| Arbeitspreis | 16,98 ct /kWh | 20,21 ct/kWh |
| Grundpreis | 80,67 Euro/Jahr | 96,00 Euro/Jahr |
1) Die Preise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messung und Verrechnung sowie die Belastung aus EEG und KWKG-Gesetz sowie die gesetzlich gültige Stromsteuer (zurzeit 2,05 ct/kWh)
2) Preise incl. gesetzlicher Umsatzsteuer (zurzeit 19%).
An dieser Stelle bieten wir Ihnen die Preisblätter incl. der zugehörigen Anträge im PDF-Format zum Download an:
- Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung
- Sonderabkommen 1
- Sonderabkommen 2 (Wärmepumpen)
- Sonderabkommen 3 (Nachtstrom)
- Gewerbetarif
- Tarif SWO-Smart
- Tarif GSO-Smart
- Tarif LSO-Smart
Voraussetzung für das Sonderabkommen SWO-1 ist die pünktliche und vollständige Zahlung. Kunden, die die 2. Mahnung erhalten oder den Rechnungsbetrag kürzen, werden automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung zurückgestuft.
Für das Angebot räumen die Stadtwerke einen Nachlass von 3 % bei Einmalvorauszahlung ein. Der Nachlass wird auf den gesamten Rechnungsbetrag (Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser) gewährt und entfällt bei Kürzung des Rechnungsbetrages oder nicht fristgerechter Zahlung (z. B. Rückbuchung). Bei der Einmalzahlung wird der Nachlass mit der Vorauszahlung verrechnet.
Grundlage für die Stromlieferung sind die NAV, die Strom-GVV sowie die Ergänzenden Bedingungen.
