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Preise ab 01.01.2009

Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung

Allgemeiner Tarif
Stand 01.01.2009  
Netto 1) Brutto 2)
Arbeitspreis 18,03 ct /kWh 21,46 ct/kWh
Grundpreis 80,67 Euro/Jahr 96,00 Euro/Jahr

Sonderabkommen 1 für alle Haushalte im Sinne von §3 Nr. 22 EnWG

Sonderabkommen - 1
Stand 01.01.2009
Netto 1) Brutto 2)
Arbeitspreis 16,98 ct /kWh 20,21 ct/kWh
Grundpreis 80,67 Euro/Jahr 96,00 Euro/Jahr

1) Die Preise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messung und Verrechnung sowie die Belastung aus EEG und KWKG-Gesetz sowie die gesetzlich gültige Stromsteuer (zurzeit 2,05 ct/kWh)

2) Preise incl. gesetzlicher Umsatzsteuer (zurzeit 19%).

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die Preisblätter incl. der zugehörigen Anträge im PDF-Format zum Download an:

Voraussetzung für das Sonderabkommen SWO-1 ist die pünktliche und vollständige Zahlung. Kunden, die die 2. Mahnung erhalten oder den Rechnungsbetrag kürzen, werden automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung zurückgestuft.

Für das Angebot räumen die Stadtwerke einen Nachlass von 3 % bei Einmalvorauszahlung ein. Der Nachlass wird auf den gesamten Rechnungsbetrag (Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser) gewährt und entfällt bei Kürzung des Rechnungsbetrages oder nicht fristgerechter Zahlung (z. B. Rückbuchung). Bei der Einmalzahlung wird der Nachlass mit der Vorauszahlung verrechnet.

Grundlage für die Stromlieferung sind die NAV, die Strom-GVV sowie die Ergänzenden Bedingungen.