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Aktuelles

01.07.2020

Zweites Corona-Steuerhilfsgesetz sorgt für Veränderungen bei der Umsatzsteuer

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfsgesetz haben sich steuerliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer ergeben. Zeitlich befristet wird vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 %.
Endet der Abrechnungszeitraum zwischen dem 1.07.2020 und dem 31.12.2020, ist nach derzeitiger Rechtslage für den gesamten Energieverbrauch des Abrechnungszeitraums der Umsatzsteuersatz von 16 % sowie für den Wasserverbrauch 5 % anzusetzen. Die Beseitigung von Abwasser ist als hoheitliche Aufgabe von der Umsatzsteuer befreit.
Eine Zwischenablesung zum 30.06.2020 ist daher nicht erforderlich.
Eine Aktualisierung der bestehenden Abschläge ist nicht erforderlich. Nach derzeitiger Rechtslage wird davon ausgegangen, dass mit Erstellung der Endabrechnung dann der zutreffende Steuersatz Anwendung findet.

Telefon 02553 71-0

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