Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Zum 1. Juli 2021 ist festgestellt worden, dass im Stromnetz der Stadtwerke Ochtrup die meisten Haushaltskunden von den Stadtwerken Ochtrup beliefert werden. Gemäß § 36 EnWG sind die Stadtwerke Ochtrup, Vertrieb im Netzgebiet der Stadt Ochtrup als Grundversorger für die Dauer von drei Jahren bestimmt.