Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu.
Von der Abschlagszahlung über Störungen bis zum Umzug – hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen. Sollten Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich gerne unter Telefon 02553 71-33 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-ochtrup.de an unseren Kundenservice.
Abschläge und Rechnung
Kann ich meinen Abschlag überprüfen lassen?
Gerne können Sie auch im laufenden Geschäftsjahr Ihre Zählerstände bei uns einreichen, damit wir eine Abschlagsüberprüfung für Sie vornehmen.
Was passiert mit meinen Abschlägen, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Wie werden die Abschläge ermittelt?
Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrages ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Abschlagszahlungen geteilt.
Zu welchem Datum werden die monatlichen Abschläge abgebucht, wenn den Stadtwerken Ochtrup ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wird?
Die Abbuchung der monatlichen Abschläge findet zu den Fälligkeitsterminen laut Jahresverbrauchsabrechnung bzw. Abschlagsmitteilung statt. Meistens ist der Fälligkeitstermin der erste Werktag jeden Monats.
Können die Stadtwerke Ochtrup die monatlichen Abschläge auch zu einem anderen Datum abbuchen?
Nein dies geht leider nicht. Hier müsste entweder ein Dauerauftrag bei der jeweiligen Bank eingerichtet werden bzw. man müsste die Beträge monatlich selbst anweisen. Die Zahlung spätestens zum 15. eines jeden Monats wird empfohlen, um keine Mahnung mit zusätzlichen Kosten zu erhalten.
Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?
Um die notwendige Rechnung erstellen zu können, sind natürlich Zäherstände erforderlich, die wir entweder über Selbstableser-Karten einholen oder über Beauftragte ablesen lassen. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise der Ableser keinen Zugang zum Zähler erhält oder wir vom Kunden keine Rückmeldung erhalten, sind wir berechtigt, den Zählerstand für die Rechnungsstellung zu schätzen. Dafür legen wir Ihre Vorjahresverbrauchswerte oder, wenn diese nicht vorliegen, die Verbräuche vergleichbarer Kundengruppen zugrunde.
Was bedeutet „Thermische Gasabrechnung“?
Mit dem Gaszähler wird bei Ihnen die Menge des gelieferten Erdgases in Kubikmeter (m³) erfasst, der Gasverbrauch selbst muss aber in Kilowattstunden (kWh) berechnet werden. Mit Hilfe von Brennwert (Wärmeinhalt) und Zustandszahl wird der Verbrauch in Kilowattstunden ermittelt. Diese Umrechnung ist nötig, da Erdgas wie jedes Naturprodukt , leichten Schwankungen in Zusammensetzung und Energiegehalt unterliegt. Durch die Umrechnung in Kilowattstunden ist sichergestellt, dass Ihnen nur die tatsächlich verbrauchte Energie in Rechnung gestellt wird.
Ablesung und die Jahresabschlussrechnung
Die Ablesung und Abrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich zum Jahresabschluss. Wir sind berechtigt, den Energie- und /oder Wasserverbrauch zu schätzen, falls eine Ablesung der Messeinrichtung nicht möglich ist. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeitspreise, so wird der durch die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen werden dabei angemessen berücksichtigt. Bei einer Veränderung der Grund-, Leistungs- und Verrechnungspreise erfolgt die Berechnung gleichfalls zeitanteilig.
Wie setzen sich die Abschläge zusammen?
Die neuen Abschlagszahlungen haben wir aufgrund des Energie- und/oder Wasserverbrauches der letzten Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung der uns bekannten Angaben zur Feststellung des Grund-/Leistungspreises und des zurzeit gültigen Grund-/ Leistungs- und Arbeitspreises ermittelt. Sollten sich die Abnahmeverhältnisse wesentlich ändern, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Wir behalten uns bei Preis- und Tarifänderungen eine Anpassung der Teilbeträge vor.
Umzug
Ich ziehe um/kaufe/verkaufe ein Haus/eine Wohnung. Welche Angaben benötigen Sie von mir?
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
-Kundennummer
- Tag der Wohnungs-/Hausübergabe
- Zählerstand am Tag der Wohnungs-/Hausübergabe
-Wenn Sie ausziehen: Ihre neue Anschrift und den Namen des Nachmieters/Eigentümers
Gern können Sie dazu unser Online-Formular oder die pdf- Formulare im Bereich „Service“ nutzen.
Um Streitigkeiten zwischen dem Vor- und Nachmieter zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine beiderseits unterschriebene Kopie des Übergabeprotokolls bei uns einzureichen.
Preisänderungen und -bestandteile
Werde ich von den Stadtwerken Ochtrup informiert, wenn sich die Preise ändern?
Ja, bei Preisänderungen im Bereich Strom und Erdgas werden Sie neben einer persönlichen Benachrichtigung per Brief auch über die örtliche Presse und unsere Homepage informiert. Bei Preisanpassungen im Wasser und Abwasser entfällt die Benachrichtigung per Brief.
Wenn sich der Strom-/Gaspreis senkt, senkt sich dann auch mein monatlicher Abschlag?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Was bedeutet „Grundpreis“?
Der Grundpreis sind die Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Was bedeutet „Arbeitspreis oder Verbrauchspreis“?
Arbeitspreis oder Verbrauchspreis, bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Was bedeutet „EEG-Umlage“?
Mit der EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) –Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Was bedeutet „Konzessionsabgabe“?
Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Was bedeutet „KWK-Umlage“?
Mit der KWW-Umlage wird die resourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Service
In welchem Zeitraum kann man bei Ihnen ein Standrohr abholen/zurückbringen?
Montags – Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:30 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr
Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Montags – Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 13:00 Uhr
Störungen und Sicherheit
Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?
- Ruhe bewahren!
- Türen und Fenster öffnen (bei Gasgeruch im Gebäude)
- Türen und Fenster schließen (bei Gasgeruch von außen)
- Offenes Feuer vermeiden
- Nicht rauchen
- Keine Feuerzeuge anzünden
- Keine elektrischen Schalter betätigen
- Nicht klingeln
- Keine Taschenlampe benutzen
- Alle Hausbewohner benachrichtigen (auch wenn sich Gasgeruch nur räumlich begrenzt bemerkbar macht)
- Nicht telefonieren
- Bei Gasgeruch aus dem Keller: Keller nicht betreten, wenn möglich Kellerfenster von außen öffnen, Funkenbildung vermeiden
- Wenn der Keller betretbar ist, Absperrhahn schließen
Wer hilft bei Störungen?
Der Notdienst der Stadtwerke Ochtrup steht für Sie 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr bereit. Bitte prüfen Sie aber zuvor, ob es sich um eine Netzstörung oder um eine Störung in Ihrer Hausanlage handelt. Bei einer Störung Ihrer Hausanlage müssen Sie sich an Ihren Installateur wenden.
Stromausfall
Bitte überprüfen Sie bei einem Stromausfall immer zuerst die Sicherungen in der Hausverteilung! Vielleicht hat ein defektes Gerät in Ihrem Haushalt einen Kurzschluss verursacht. Wenn das nicht der Fall ist, vergewissern Sie sich, ob auch in der Nachbarschaft der Strom ausgefallen ist.
Ist dies der Fall, benachrichtigen Sie bitte den Störungsdienst unter 02553 71-0.
Technik
Wie hoch ist die Wasserhärte in Ochtrup?
Die Wasserhärte in Ochtrup beträgt 14,6°dH. (Härtebereich 3 = hartes Wasser)
Welche Gas Art haben wir in Ochtrup?
In Ochtrup haben wir Erdgas H.
Was bedeutet Erdgas „H“?
Zu unterscheiden sind im wesentlichen zwei Erdgase: „Erdgas L“ und „Erdgas H“.
L steht für das das englische Wort “low“ (niedrig). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 10 kWh/m³ (im Normzustand).
H steht für das englische Wort „high“ (hoch). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 12 kWh/m³ (im Normzustand).
Verbrauchsmessung
Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit den Stromverbrauch zu prüfen?
Bei uns können Sie spezielle Energiemessgeräte ausleihen. Bei dem Verleih des Messgerätes ist eine Kaution in Höhe von 10,00 € zu hinterlegen, die Ihnen bei der Rückgabe des Gerätes wieder ausgehändigt werden. Auf Wunsch werten wir Ihre gesammelten Daten persönlich mit Ihnen aus.
Zählerablesung
Wie erfolgt die Ablesung der Zählerstände zum Jahresende?
Alle 3 Jahre kommt ein Ableser im Auftrage der Stadtwerke Ochtrup bei Ihnen vorbei, um Ihre Zählerstände abzulesen. Ansonsten erhalten Sie von uns per Post eine Ablesekarte, die Sie als Selbstableser nutzen können. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, die Zählerstände online über unsere Internetseite oder telefonisch mitzuteilen.
Ansprechpartner
Kundenservice
Telefon 02553 71-33
Telefax 02553 71-18
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